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Normverbrauchsabgabe

Normverbrauchsabgabe (NoVA)

Die NoVA wird dann fällig wenn Fahrzeuge zum ersten Mal in Österreich zum Verkehr zugelassen werden. Dadurch wird die NoVA auch bei einem nach Österreich importierten Auto (sowohl Gebraucht- und Neuwagen) fällig. Als Grundlage für die Berechnung der NoVA für Fahrzeuge wird der Steuersatz herangezogen. Dieser wird wie folgt ermittelt:

(CO2-Emissionswert in g/km – 90) / 5 = Steuersatz

Normverbrauchsabgabe UnterseiteDer CO2 Emissionswert ergibt sich aus dem kombinierten Verbrauch laut Typen- bzw. Einzelgenehmigung gemäß Kraftfahrzeuggesetz 1967 oder der EG Typengenehmigung. Der Höchststeuersatz liegt bei 32%. Ist der CO2-Ausstoß bei einem KFZ höher als 250g/km, erhöht sich die Steuer je Gramm überhöhten CO2-Ausstoß um 20 Euro. Vom errechneten Steuersatz sind für die Jahre 2014, 2015 und 2016 Abzugsposten zu berücksichtigen.

Bei einem Autokauf über Saurer Premium Import e.U. müssen Sie sich jedoch nicht mit komplizierten Berechnungen der NoVA auseinandersetzen. Die NoVA ist im Fixpreisangebot enthalten und wird beim Finanzamt für Sie abgeführt. Alle Fahrzeuge werden frei Haus und anmeldefertig an Sie ausgeliefert.

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